Christian Erb muss Verfahrenskosten zahlen
BGer – Christian Erb, ehemaliger Verwaltungsrat der untergegangenen Erb-Gruppe, muss nach Einstellung der gegen ihn geführten Strafuntersuchung definitiv ein Viertel der Verfahrenskosten übernehmen. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. (Urteil 6B_192/2013)
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