Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs
Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2013 erstmals die erneut anstehende Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs beraten. Diskutiert wurden die Neugestaltung der Geldstrafe, die Wiedereinführung der Freiheitsstrafe von unter 6 Monaten und die Beibehaltung der bedingten Geldstrafe. Weiter hat der Nationalrat über die gemeinnützige Arbeit als Vollzugsform, die Wiedereinführung der strafrechtlichen Landesverweisung sowie die Einführung der elektronischen Fussfessel befunden. Der Aufsatz geht auf den Stand der Revision ein und diskutiert die wichtigsten Gesetzesänderungen, wie sie vom Nationalrat beschlossen wurden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Stand des Revisionsverfahrens
- 2. Wichtigste Neuerungen im Überblick
- 2.1. Ausgestaltung der Geldstrafe
- 2.2. Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafe
- 2.3. Beibehaltung der bedingten Geldstrafe
- 2.4. Gemeinnützige Arbeit als Vollzugsform
- 2.5. Wiedereinführung der strafrechtlichen Landesverweisung
- 2.6. Einführung der elektronischen Fussfessel
- 3. Gesamtwürdigung und Ausblick
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