US Bankendeal: Rückstellungen oder Reserve für allgemeine Bankrisiken?
Der Artikel untersucht die Frage, wann für Kosten und Bussen aus dem US Bankendeal Rückstellungen gebildet werden müssen oder ob auch Reserven für allgemeine Bankrisiken gebildet werden dürfen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Kurzer Überblick über die Lage
- II. Verhalten der Bank im Hinblick auf diese Risiken aus einer rechnungslegungsrechtlichen Sicht
- 1. Reserve für allgemeine Bankrisiken
- 2. Rückstellungen
- 3. Risiko verlässlich abschätzbar?
- 4. Bezug zur Reserve für allgemeine Bankrisiken
- 4.1. Grundlagen, Fragestellung
- 4.2. Unternehmen, in dem die Nettoaktiven das Aktienkapital und die Reserven decken (keine Kapital-Unterdeckung)
- 4.3. Überschuldung und Kapital-Unterdeckung: Unterschiedliche behördliche Eingriffsschwellen für Realwirtschaft und Banken
- 4.4. Folgen für den Kapitalschutz aus der unterschiedlichen behördlichen Eingriffsschwelle
- 5. Schlussfolgerungen für die Abgrenzung von Rückstellungen zur Reserve für allgemeine Bankrisiken
- III. Anwendung dieser Überlegungen auf Banken der Kategorie 2
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare