Jusletter

Private Sicherheitsunternehmen: Die Schweiz verleiht dem Internationalen Verhaltenskodex grössere Durchsetzbarkeit auf nationaler und internationaler Ebene

  • Autor/Autorin: Anna Petrig
  • Rechtsgebiete: Europarecht und Internationales Recht
  • Zitiervorschlag: Anna Petrig, Private Sicherheitsunternehmen: Die Schweiz verleiht dem Internationalen Verhaltenskodex grössere Durchsetzbarkeit auf nationaler und internationaler Ebene, in: Jusletter 20. Januar 2014
Ob und bis zu welchem Grad das Gewaltmonopol des Staates mit Privaten geteilt werden soll, wird kontrovers diskutiert. Einigkeit herrscht aber darüber, dass private Sicherheitsunternehmen besser reguliert werden müssen. Die Schweiz hat dabei eine führende Rolle übernommen und dem internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister jüngst zu grösserer Durchsetzbarkeit verholfen: Auf nationaler Ebene durch das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen, dessen Referendumsfrist im Januar 2014 abläuft, auf internationaler Ebene durch ihre Beteiligung an der Schaffung der Vereinigung des Verhaltenskodex.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Uneinigkeit über Einsatz, Einigkeit über Regulierungsnotwendigkeit
  • 2. Verhaltenskodex als Referenz für die international tätige Sicherheitsindustrie
  • 3. Die Schweiz verleiht dem Verhaltenskodex grössere Durchsetzbarkeit
  • 3.1. Nationale Ebene: Bezugnahme auf Verhaltenskodex im BPS
  • 3.2. Internationale Ebene: Beteiligung an Schaffung der Vereinigung
  • 4. Tatsächliche Effektivität des BPS und der Vereinigung
  • 4.1. BPS: Extraterritoriales fact finding als Herausforderung
  • 4.2. Vereinigung: Auftraggebern kommt Schlüsselrolle zu

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.