Zigarettenschmuggel: Keine Kosten für Freigesprochene
BGer – Das Verfahren in der Zigarettenschmuggel-Affäre hat für die Eidgenossenschaft weitere finanzielle Konsequenzen. Laut Bundesgericht müssen fünf freigesprochene Personen die Verfahrens- und Anwaltskosten nicht selber tragen und haben Anspruch auf Haftentschädigung. (Urteil 6B_239/2013)
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