Abgrenzung der zulässigen antizipierten Beweiswürdigung von der Verletzung des Rechts auf Beweis im Zivilprozess
Auch nach Inkrafttreten der ZPO setzt das Bundesgericht seine konstante Praxis fort, dass eine antizipierte Beweiswürdigung durch die kantonalen Sachrichter grundsätzlich zulässig ist. Im Beitrag wird die Frage beleuchtet, wie das Bundesgericht bezüglich Zivilverfahren die zulässige richterliche antizipierte Beweiswürdigung von der Verletzung des Rechts auf Beweis abgrenzt. Zudem legt der Autor abschliessend seinen Standpunkt hinsichtlich der in der Lehre nicht unumstrittenen Frage der Zulässigkeit der antizipierten Beweiswürdigung dar.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Formale Voraussetzung der zulässigen richterlichen antizipierten Beweiswürdigung
- 3. Wann greift das Bundesgericht in die antizipierte Beweiswürdigung der kantonalen Vorinstanz ein?
- 3.1 Vorbehalt der Willkür: Allgemeines
- a. Willkürbegriff betreffend die antizipierte Beweiswürdigung
- b. Vorgehen des Bundesgerichts bei der Willkürprüfung
- 3.2 Mögliche Konstellationen im Besonderen
- a. Vom Bundesgericht als willkürlich qualifizierte antizipierte Beweiswürdigungen
- b. Vom Bundesgericht als nicht willkürlich qualifizierte antizipierte Beweiswürdigungen
- 4. Zusammenfassung und Schlussfolgerung
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