Ausbau Nordumfahrung Zürich: Beschwerden teilweise gutgeheissen
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat am 15. Januar 2014 mehrere gegen den Ausbau der Nordumfahrung Zürich erhobene Beschwerden teilweise gutgeheissen. Es verpflichtet das ASTRA insbesondere dazu, eine 100m lange Überdeckung der westlichen Tunnelportale am Gubrist detailliert zu prüfen. (Urteil A-1251/2012)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare