Jusletter

Globalisierungstaugliches Schweizer Kartellrecht

Zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in den Fällen GABA und Gebro

  • Autor/Autorin: Anja Walker
  • Rechtsgebiete: Kartellrecht
  • Zitiervorschlag: Anja Walker, Globalisierungstaugliches Schweizer Kartellrecht, in: Jusletter 10. Februar 2014
Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts B-506/2010 GABA gegen WEKO und B-463/2010 Gebro gegen WEKO vom 19. Dezember 2013 sind als leading cases anzusehen. Zunächst stellt das Gericht klar, dass der örtliche Anwendungsbereich des Schweizer Kartellgesetzes aufgrund des Auswirkungsprinzips weit zu fassen ist. Zudem legt das Bundesverwaltungsgericht erstmals Art. 5 Abs. 4 KG aus. Es bestätigt darüber hinaus, dass das Kartellverwaltungsverfahren in der Schweiz EMRK-konform ist. Schliesslich hat das Gericht erstmals entscheiden, dass den Wettbewerb erheblich beeinträchtigende Abreden sanktionierbar sind.

Inhaltsverzeichnis

  • A. Sachverhalt und Verfahren
  • B. Urteile
  • I. Örtliche Anwendbarkeit des KG
  • II. Formelles Recht
  • 1. Keine Verletzung der strafrechtlichen Unschuldsvermutung
  • 2. Keine Verletzung des Anspruchs auf ein unabhängiges Gericht
  • III. Materielles Recht
  • 1. Allgemeines
  • 2. Abgrenzung des relevanten Marktes
  • 3. Vermutung der Beseitigung wirksamen Wettbewerbs
  • 4. Erheblichkeit der Wettbewerbsbeschränkung
  • 5. Rechtfertigung
  • 6. Sanktionierung erheblicher Wettbewerbsabreden
  • C. Kommentar
  • I. Rechtsnatur des Auswirkungsprinzips
  • II. Relevanz von Art. 6 EMRK im Kartellrecht
  • III. Erheblichkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung nach Art. 5 Abs. 1 KG
  • IV. Sanktionierbarkeit von erheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigungen

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