Todesdrohung gegen Partnerin: Haftentlassung für Aargauer
BGer – Ein Aargauer, auf dessen iPhone Mordfantasien gegen seine Partnerin gefunden wurden, muss aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Nach Ansicht des Bundesgerichts genügt ein Kontaktverbot, um die Gefahr einer Tatausführung zu bannen. (Urteil 1B_456/2013)
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