Vier Jahre wegen Entführung eines Dementen nach Indien
BGer – Sie hatte ihren demenzkranken Lebenspartner nach Indien abgeschoben, um die hohen Pflegekosten zu sparen. Nun hat das Bundesgericht zwar den Schuldspruch gegen die 66-jährige Frau aus der Region Winterthur abgemildert. Das Strafmass von vier Jahren sei aber angemessen, entschied das Bundesgericht. (Urteil 6B_375/2013)
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