Unterbringung Asylsuchender in ehemaliger Kaserne von Losone/TI
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Anzeige durch den Bund über eine provisorische Umnutzung zu einem Zentrum zur Unterbringung von Asylsuchenden für maximal drei Jahre keinen Entscheid darstellt, der vor einer Bundes- oder kantonalen Behörde anfechtbar ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem festgehalten, dass die Eröffnung der Konsultation, die der Anzeige voranzugehen hat, umso weniger ein anfechtbarer Entscheid ist. Mangels anfechtbarem Entscheid kann allfälligen Beschwerden keine aufschiebende Wirkung erteilt werden, weil diese den Schutz vor der Vollstreckung des Entscheids zur Folge hätte. (Urteil A-6258/2013)
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