Jusletter

Zur Bedeutung der Protokollierungspflicht von Art. 24 Abs. 3 KAG im Lichte des neuen Vertriebsbegriffes

  • Autor/Autorin: Fabian Schmid
  • Rechtsgebiete: Kapitalmarktrecht, Aufsichtsrecht, Bankrecht
  • Zitiervorschlag: Fabian Schmid, Zur Bedeutung der Protokollierungspflicht von Art. 24 Abs. 3 KAG im Lichte des neuen Vertriebsbegriffes, in: Jusletter 17. Februar 2014
Später als die übrigen Neuerungen des teilrevidierten Kollektivanlagengesetzes (KAG) ist am 1. Januar 2014 die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 KAG in Kraft getreten. Neben den zentralen Elementen dieser neuen Verhaltenspflicht für Finanzdienstleister widmet sich der Beitrag der Frage nach dem genauen sachlichen Geltungsbereich der Protokollierungspflicht unter Berücksichtigung des neuen Vertriebsbegriffes. Basierend darauf kommt der Autor zum Schluss, dass sich die praktische Relevanz der neuen Protokollierungspflicht insgesamt jedenfalls vorerst in Grenzen hält.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Allgemeines
  • II. Die Protokollierungspflicht von Art. 24 Abs. 3 KAG
  • 1. Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich
  • 2. Inhalt und Form
  • III. Sachlicher Geltungsbereich der Protokollierungspflicht im Lichte des neuen Vertriebsbegriffes
  • 1. Ausgangslage
  • 2. Grundtatbestand des Vertriebes (Art. 3 Abs. 1 KAG)
  • 3. Ausnahmetatbestände (Art. 3 Abs. 2 KAG)
  • 4. Die Ausnahme für Beratungsverträge im Speziellen
  • IV. Praktische Bedeutung der Protokollierungspflicht und Fazit

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