Sozialversicherung: Kein Geld für Konkubinatspartnerin
BGer – Die Konkubinatspartnerin eines verstorbenen Zürchers geht bei der Verteilung des Pensionskassenguthabens des Mannes leer aus, obwohl er sie als begünstigte Person bestimmt hatte. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau abgewiesen. (Urteil 9C_522/2013)
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