Jusletter

Nur Psychiater als Gutachter

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Nur Psychiater als Gutachter, in: Jusletter 17. Februar 2014
BGer – Die gerichtliche Begutachtung von Straftätern muss laut Bundesgericht durch Psychiater erfolgen. Bei Personen mit psychologischer Ausbildung ist nach Ansicht des Bundesgerichts nicht sichergestellt, dass das notwendige Fachwissen vorhanden ist. (Öffentliche Beratung im Verfahren 6B_459/2013)

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