Nur Psychiater als Gutachter
BGer – Die gerichtliche Begutachtung von Straftätern muss laut Bundesgericht durch Psychiater erfolgen. Bei Personen mit psychologischer Ausbildung ist nach Ansicht des Bundesgerichts nicht sichergestellt, dass das notwendige Fachwissen vorhanden ist. (Öffentliche Beratung im Verfahren 6B_459/2013)
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