Proporzwahlverfahren für den Grossen Rat des Kantons Wallis
BGer – Das Bundesgericht heisst eine von mehreren Stimmberechtigten aus verschiedenen Parteien gemeinsam erhobene Beschwerde gut und stellt fest, dass das Verfahren für die Wahl des Grossen Rats des Kantons Wallis vor der Bundesverfassung nicht standhält. Das bisher praktizierte Wahlsystem genügt den Anforderungen an ein Proporzwahlverfahren nicht, weil die Wahlkreise teilweise zu klein sind. (Urteil 1C_495/2012)
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