Bundesgericht: «Babyquäler» bleibt verwahrt
BGer – Der als «Babyquäler» bekannt gewordene Sadist bleibt verwahrt. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen und die Ansicht der Zürcher Justiz bestätigt, dass seine Gefährlichkeit mit Therapien innert fünf Jahren kaum deutlich verringert werden kann. (Urteile 6B_409/2012 und 6B_726/2013)
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