Jusletter

Bundesgericht: «Babyquäler» bleibt verwahrt

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Strafen und Massnahmen. Pönologie, Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Bundesgericht: «Babyquäler» bleibt verwahrt, in: Jusletter 24. Februar 2014
BGer – Der als «Babyquäler» bekannt gewordene Sadist bleibt verwahrt. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen und die Ansicht der Zürcher Justiz bestätigt, dass seine Gefährlichkeit mit Therapien innert fünf Jahren kaum deutlich verringert werden kann. (Urteile 6B_409/2012 und 6B_726/2013)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.