Auflösung von Miteigentum unter Ehegatten: Eine Kritik der neuen Praxis des Bundesgerichts
Die neue Praxis des Bundesgerichts zur Auflösung von Miteigentum unter Ehegatten ist unter mehreren Gesichtspunkten unhaltbar: Sie widerspricht nicht nur der früheren ständigen Praxis (ohne dass sich das Bundesgericht dazu bekennen würde), sondern vermischt auch die sachen- und güterrechtliche Zuordnung von Grundstücken, blendet den Art. 206 ZGB aus und zwingt den Eheleuten eine einfache Gesellschaft auf, ohne dass eine solche vereinbart wäre.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Sachverhalt von BGE 138 III 150
- III. Auflösung des Miteigentums und Verteilung des Mehrwerts gemäss neuer Praxis des Bundesgerichts
- IV. Kritik
- V. Lösung bei Berücksichtigung von Art. 206 ZGB
- VI. Praxistipps
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