Jusletter

SwissDRG: Missbrauchsgefahr bei der Datenweitergabe an Krankenversicherer?

Erwartungen und Entwicklungen

  • Autoren/Autorinnen: Agnes Leu / Thomas Gächter / Bernice Elger
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Agnes Leu / Thomas Gächter / Bernice Elger, SwissDRG: Missbrauchsgefahr bei der Datenweitergabe an Krankenversicherer?, in: Jusletter 3. März 2014
Im Rahmen eines Projekts des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) wurden in der ersten Jahreshälfte 2012 Spitalverantwortliche u.a. danach gefragt, welche Gefahren sie im Zusammenhang mit dem neuen Tarifsystem «SwissDRG» für den Schutz der Patientendaten sehen. Der Beitrag stellt die Ergebnisse dieser Befragung vor und setzt sie in Beziehung zu den seitherigen Entwicklungen. Er analysiert, ob die nun geltenden Regelungen den Befürchtungen der befragten Experten hinreichend Rechnung tragen und kommt zum Schluss, dass die geltende rechtliche Regelung klare Akzente im Sinn des Datenschutzes setzt.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung und Fragestellung
  • a) Einleitung
  • b) Fragestellung
  • c) Methode und Vorgehen
  • 2. Rechtliche Vorgaben nach der KVG-Revision 2007
  • 3. Auslegung und Kritik an der bisherigen Rechtsprechung
  • 4. Befürchtete Risiken betreffend Datenlieferung
  • a) Schutz von Patientendaten als Priorität
  • b) Wahrung der Verhältnismässigkeit
  • c) Patienteninteressen höher gewichtet als wirtschaftliche Interessen
  • d) Zweifel an der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen
  • e) Sensible Daten aus Expertensicht
  • f) Zwischenergebnis
  • 5. Neue Regelungen seit 2012
  • a) Präzisierung der gesetzlichen Grundlagen (Art. 42 Abs. 3bis KVG)
  • b) «Angabe von Prozeduren» im Sinne von Art. 59 KVV
  • c) Rechnungsstellung bei einem Vergütungsmodell vom Typus DRG (Art. 59a KVV)
  • d) Insbesondere: Zertifizierte Datenannahmestellen der Versicherer
  • e) Zwischenergebnis
  • 6. Trägt die neue Regelung den Erfahrungen und Befürchtungen der Befragten Rechnung?
  • 7. Zusammenfassende Würdigung

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