IV: Ständerat für Meldepflicht bei längerer Arbeitsunfähigkeit
Um IV-Fälle zu vermeiden, sollen Ärztinnen und Ärzte, Hebammen, Chiropraktoren und andere Leistungserbringer längere Arbeitsunfähigkeiten einer IV-Stelle melden müssen. Die Einführung der Meldepflicht verlangt der Ständerat mit einer Motion vom Bundesrat.
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