Jusletter

IV: Ständerat für Meldepflicht bei längerer Arbeitsunfähigkeit

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, IV: Ständerat für Meldepflicht bei längerer Arbeitsunfähigkeit, in: Jusletter 10. März 2014
Um IV-Fälle zu vermeiden, sollen Ärztinnen und Ärzte, Hebammen, Chiropraktoren und andere Leistungserbringer längere Arbeitsunfähigkeiten einer IV-Stelle melden müssen. Die Einführung der Meldepflicht verlangt der Ständerat mit einer Motion vom Bundesrat.

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