Aufbewahrung von Belegen zu Ursprungsnachweisen neu geregelt
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. März 2014 eine Änderung der Verordnung über das Ausstellen von Ursprungsnachweisen gutgeheissen. Neu gilt die Aufbewahrungsfrist für Belege zu Ursprungsnachweisen im Rahmen der Freihandelsabkommen auch für inländische Lieferantenerklärungen. Die Änderung tritt per 1. April 2014 in Kraft.
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