Jusletter

Aufbewahrung von Belegen zu Ursprungsnachweisen neu geregelt

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Europarecht und Internationales Recht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Aufbewahrung von Belegen zu Ursprungsnachweisen neu geregelt, in: Jusletter 10. März 2014
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. März 2014 eine Änderung der Verordnung über das Ausstellen von Ursprungsnachweisen gutgeheissen. Neu gilt die Aufbewahrungsfrist für Belege zu Ursprungsnachweisen im Rahmen der Freihandelsabkommen auch für inländische Lieferantenerklärungen. Die Änderung tritt per 1. April 2014 in Kraft.

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