Revision der Energieverordnung per 1. April 2014
Der Bundesrat hat die Änderungen der Energieverordnung gutgeheissen und per 1. April 2014 in Kraft gesetzt. Die Revision war erforderlich, um die seit 1. Januar 2014 geltenden Bestimmungen des revidierten Energiegesetzes umzusetzen. Die neuen Verordnungsbestimmungen regeln insbesondere die Vollzugsmodalitäten für die einmaligen Investitionsbeiträge (Einmalvergütungen) an kleine Photovoltaik-Anlagen, den Eigenverbrauch sowie die Rückerstattung der Netzzuschläge an stromintensive Unternehmen.
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