Witwe eines Asbest-Opfers erhält in Strassburg Recht
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der Witwe eines Asbest-Opfers Recht gegeben. Ihr und den zwei Töchtern sei in der Schweiz mit Verweis auf die Verjährungsfrist ein fairer Prozess verweigert worden. (Urteile 52067/10 und 41072/11)
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