Jusletter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz wegen der absoluten Verjährung der Ansprüche von Asbestopfern

Kommentar des Entscheids Howald Moor et autres c. Suisse vom 11. März 2014

  • Autor/Autorin: Christoph Müller
  • Rechtsgebiete: EMRK, OR allgemeiner Teil, Schaden. Schadenersatz, Gesundheitsrecht
  • Zitiervorschlag: Christoph Müller, Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz wegen der absoluten Verjährung der Ansprüche von Asbestopfern, in: Jusletter 24. März 2014
Am 11. März 2014 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Schweizer Verwirkungs- und Verjährungsfristen unter den ausserordentlichen Umständen des zu beurteilenden Falles der Angehörigen eines Asbestopfers das Recht auf Zugang zu einem Gericht (Art. 6 § 1 EMRK) verletzen. Der Beitrag erörtert diesen wichtigen Entscheid und versucht, mögliche Konsequenzen für Gerichte und Gesetzgeber in der Schweiz aufzuzeigen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einführung
  • 2. Sachverhalt
  • 3. Verfahren
  • 4. Entscheid
  • 5. Kommentar
  • 5.1 Revision des Verjährungsrechts
  • 5.2 Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist von zehn auf dreissig Jahre
  • 5.3 Beginn des Fristenlaufs mit dem Schadenseintritt und absolute Höchstfrist
  • 5.4 Keine Rückwirkung durch Übergangsrecht
  • 5.5 Keine Speziallösung für Asbestopfer
  • 5.6 Konkrete Folgen bis zum Inkrafttreten des revidierten Verjährungsrechts
  • 6. Schlussfolgerungen

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