Zofingia behält Status einer universitären Vereinigung
BGer – Die nur Männern zugängliche Studentenverbindung Zofingia behält ihre Anerkennung als universitäre Vereinigung der Universität Lausanne. Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Universität am 20. März 2014 ab. Gemäss dem Urteil muss die verfassungsmässig garantierte Gleichberechtigung von Frau und Mann in den Hintergrund treten. (Urteil 2C_421/2013)
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