Massschneidern im Kindes- und Erwachsenenschutz – Haute Couture? Prêt-à-porter? Oder Masskonfektion?
Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht regelt Hilfestellungen zugunsten von in ihrem Wohl gefährdeten Personen. Das Gesetz reguliert dazu vorab von Gesetzes wegen zum Zuge kommende Vertretungsmöglichkeiten sowie Instrumente der eigenen Vorsorge. Wo weder das eine noch das andere greift, geschieht die Hilfe durch behördliche Anordnungen. Die behördliche Reaktion ist als staatlicher Eingriff verhältnismässig und falladäquat auszugestalten; für diese notwendige Individualisierung der Massnahme, namentlich der (neurechtlichen) Beistandschaft, hat sich im Kindes- und Erwachsenenschutz innert Kürze der Begriff der Massschneiderung eingebürgert.
Inhaltsverzeichnis
- A. Der Begriff
- B. Hilfe oder Eingriff?
- C. Die neu gestaltete Massnahmehierarchie
- D. Die Massnahme nach Mass insbesondere
- I. Abschied von der Typengebundenheit
- II. Schutz als Zweck
- III. Eine Methodik der Massschneiderung
- a) Eigenbesorgungslücke
- b) Wahl der Massnahmeart – «size zero» bis «all inclusive»
- c) Kombination – «Mischen possible»
- d) Beistandschaft forte
- e) Besondere Anordnungen
- f) Massnahmeträger / Massnahmeträgerin
- g) Controlling
- h) Zusatzfrage: Stufenfolge oder Kletterwand?
- E. Ein paar Problemzonen, Stolpersteine oder Herausforderungen
- F. Kann denn Betreuung Sünde sein ?
- G. Und nun: Haute Couture, Prêt-à-porter oder Masskonfektion?
- Verwendete Literatur:
- Materialien:
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