Aufenthaltsbewilligung: Ehen dürfen nicht zusammengezählt werden
BGer – Das Recht auf eine Aufenthaltsbewilligung behalten geschiedene Ausländer nur, wenn sie mindestens drei Jahre lang mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet gewesen sind. Zwei aufgelöste Ehen zusammenzuzählen reicht gemäss Urteil des Bundesgerichts nicht. (Urteile 2C_773/2013 und 2C_873/2013)
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