Strasbourg déboute un père de famille turc
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage eines türkischen Familienvaters abgewiesen, der eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens geltend machte. Nachdem er zum ersten Mal 1989 in die Schweiz eingereist war, erhielt er 2005 keine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. (Urteil 2607/08) (sk)
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