Aarhus-Konvention: Änderungen des USG treten im Juni 2014 in Kraft
Auf den 1. Juni 2014 hat der Bundesrat Änderungen des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) in Kraft gesetzt, die mit dem Beitritt zur Aarhus-Konvention verbunden sind. Das Parlament hatte dem Beitritt der Schweiz zur Aarhus-Konvention, bei der es um den Zugang zu Informationen und die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren im Umweltbereich geht, im September 2013 zugestimmt.
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