Abstimmung zu Steuerfuss wird nicht wiederholt
BGer – Der Stadtrat Luzern hat die Stimmberechtigten zur Steuererhöhung und zum Voranschlag 2013 korrekt informiert, stellt das Bundesgericht aufgrund einer Stimmrechtsbeschwerde fest. Unzulässig waren aber Schreiben an bestimmte Personengruppen mit gezielten Informationen. (Urteil 1C_641/2013)
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