Revidierter Steuerabzug von Weiterbildungskosten gilt ab 2016
Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung berufsorientierter Aus- und Weiterbildungskosten auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat das EFD Anpassungen in der Berufskostenverordnung vorgenommen, die durch das neue Gesetz notwendig wurden. Damit werden neu alle beruflichen Aus- und Weiterbildungskosten zum Abzug zugelassen.
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