Radiokonzessionserteilungen rechtskräftig
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden der Radio Südost AG (in Gründung) und Radio AG (in Gründung) gegen die UKW-Radiokonzessionserteilungen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) für die Versorgungsgebiete Nr. 32 (Südostschweiz) und Nr. 15 (Aargau) an die Südostschweiz Radio AG und Radio Argovia AG als gegenstandslos geworden abgeschrieben. Damit sind die Konzessionserteilungen rechtskräftig. (Urteile A-2252/2013 und A-6569/2013)
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