WEKO-Sanktion gegen Swatch Group aufgehoben
BVGer – Die Swatch Group hat sich vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich gegen eine von der Wettbewerbskommission (WEKO) verfügte Zahlung gewehrt. Die Kommission warf dem Uhrenkonzern einen Verstoss gegen das Kartellgesetz vor. (Urteil B-6180/2013)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare