Aus dem Bundesgericht
Inhaftierte dürfen in Briefen ihrem Unmut Luft machen
Beitragsarten:
Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete:
Strafprozessrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Inhaftierte dürfen in Briefen ihrem Unmut Luft machen, in: Jusletter 757
BGer – Die Basler Staatsanwaltschaft hat einen Brief eines Untersuchungshäftlings zu Unrecht zurückbehalten: Das Bundesgericht hat die Staatsanwaltschaft angewiesen, das von den Vorinstanzen als beleidigend und unanständig taxierte Schreiben unzensuriert weiterzuleiten. (Urteil 1B_103/2014)