Aus dem Bundesgericht

Inhaftierte dürfen in Briefen ihrem Unmut Luft machen

Jurius
Jurius
Beitragsarten:

Aus dem Bundesgericht

Rechtsgebiete:

Strafprozessrecht

Zitiervorschlag: Jurius, Inhaftierte dürfen in Briefen ihrem Unmut Luft machen, in: Jusletter 757

BGer – Die Basler Staatsanwaltschaft hat einen Brief eines Untersuchungshäftlings zu Unrecht zurückbehalten: Das Bundesgericht hat die Staatsanwaltschaft angewiesen, das von den Vorinstanzen als beleidigend und unanständig taxierte Schreiben unzensuriert weiterzuleiten. (Urteil 1B_103/2014)


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