Aus dem Bundesgericht
Mörder bleibt in geschlossener Einrichtung
Beitragsarten:
Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete:
Strafen- und Massnahmenvollzug
Zitiervorschlag: Jurius, Mörder bleibt in geschlossener Einrichtung, in: Jusletter 756
BGer – Das Bundesgericht erachtet die Verlängerung der stationären Massnahme für einen 47-Jährigen als rechtens, der 2004 im Kanton Nidwalden einen Fasnächtler erschossen hatte. Der Mann war zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde aber zugunsten der Massnahme aufgeschoben. (Urteil 6B_1199/2013)