Aus dem Bundesgericht

Partizipationsscheine bei Genossenschaft unzulässig

Jurius
Jurius
Beitragsarten:

Aus dem Bundesgericht

Rechtsgebiete:

Bankrecht

Zitiervorschlag: Jurius, Partizipationsscheine bei Genossenschaft unzulässig, in: Jusletter 757

BGer – Genossenschaften ist die Ausgabe von Partizipationsscheinen verwehrt. Das Bundesgericht kommt im Fall einer Bank zum Schluss, dass das Gesetz diesbezüglich keine Lücke aufweist, die vom Richter zu schliessen wäre. Über eine allfällige Zulassung von Partizipationskapital für Genossenschaften hätte der Gesetzgeber zu entscheiden. (Urteil 4A_363/2013)


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