Des propriétaires doivent tolérer la résurgence d’un ruisseau
BGer – Eigentümer von Zweitwohnungen am Ufer des Murtensees sind gezwungen, die Offenlegung eines unterirdischen Baches zu akzeptieren. Das Bundesgericht wies die Beschwerde zurück und bestätigte die Entscheidung des Kantonsgerichts. (Urteil 1C_466/2013) (sk)
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