Steuerbetrug: Dokumente für Strafuntersuchung freigegeben
BGer – Die bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmten Dokumente einer Kunstgalerie, die auch Bilder für Urs E. Schwarzenbach in die Schweiz eingeführt hat, dürfen entsiegelt und für eine Zollstrafuntersuchung verwendet werden. Das hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 1B_414/2014)
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