Jusletter

Keine Staatshaftung für Schweizer Lockerbie-Zeugen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Staats- und Beamtenhaftungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine Staatshaftung für Schweizer Lockerbie-Zeugen, in: Jusletter 26. Mai 2014
BGer – Edwin Bollier und seine Firma Mebo fordern vom Staat 6 Millionen US-Dollar plus 5 Prozent Zins seit November 2011, weil sie wegen Handlungen eines Bundesbeamten in Zusammenhang mit dem Lockerbie-Attentat gebracht wurden. Der Anspruch ist verwirkt, sagt das Bundesgericht. (Urteil 2C_940/2013)

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