Berufliche Vorsorge: Änderung der Anlagevorschriften
Der Bundesrat hat die Anlagevorschriften in der Verordnung über die berufliche Vorsorge BVV2 angepasst. Dem besonderen Risiko von Wertschriftenleihen und Repo-Geschäften wird mit erhöhten Anforderungen an die Sicherheit Rechnung getragen. Ausgehend von den Erfahrungen während der Finanzkrise sollen zudem im Bereich der Forderungen klassische Anleihen von komplexen Produkten abgegrenzt werden. Die neue Regelung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft, mit Wirkung auf das Rechnungsjahr 2015.
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