Früherer Bergbahn-Direktor ist nicht mitschuldig am Tod von Knaben
BGer – Der ehemalige Direktor der Bettmeralp Bahnen AG ist nicht mitschuldig am Tod eines siebenjährigen Knaben durch ein Pistenfahrzeug. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das Walliser Kantonsgericht muss nun nochmals über die Bücher. (Urteil 6B_405/2013)
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