Gericht hat geleastes Fahrzeug zu Recht eingezogen
BGer – Die Beschlagnahme eines Motorrades, mit dem der Besitzer mit 151 km/h statt der erlaubten 80 km/h gefahren ist, bezeichnet das Bundesgericht als rechtens. Irrelevant ist, dass der Fahrer wegen der Einziehung psychisch angeschlagen und arbeitsunfähig geworden ist. (Urteil 1B_406/2013)
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