Gewässerschutz: Baubewilligung annulliert
BGer – Das Bundesgericht annulliert die Baubewilligung für ein Wohnbauprojekt im Gewässerraum des Flusses Wigger in der Luzerner Gemeinde Dagmersellen. Gemäss dem Entscheid liegen die betroffenen Parzellen an der Peripherie der Ortschaft nicht in einem «dicht überbauten Gebiet», weshalb keine gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung erteilt werden kann. (Urteil 1C_565/2013)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare