Spontane Information über Geldwäscherei-Verdacht
BGer – Die unaufgeforderte Information ausländischer Strafverfolgungsbehörden über Hinweise der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) setzt nicht zwingend voraus, dass in der Schweiz selber eine Strafuntersuchung eröffnet wurde. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich ab. (Urteil 1C_126/2014)
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