Jusletter

Tattoo eines rechtsextremen Symbols kein Grund für Untauglichkeit

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand
  • Zitiervorschlag: Jurius, Tattoo eines rechtsextremen Symbols kein Grund für Untauglichkeit, in: Jusletter 16. Juni 2014
BVGer – Einem jungen Tessiner hat die Armee keine Waffe anvertrauen wollen und ihn damit für dienstuntauglich erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht sieht in der Gesinnung des Mannes kein Sicherheitsproblem und hat seine Beschwerde gutgeheissen. (Urteil A-5028/2013)

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