Mörder wird an Italien ausgeliefert
BStGer – Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat die Beschwerde eines Mannes gegen seine Auslieferung an Italien abgelehnt. Der Beschwerdeführer ist Ende 2013 im Tessin festgenommen worden und muss in Italien eine Haftstrafe von 20 Jahren verbüssen. (Urteile RR.2014.148 und RP.2014.48)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare