Jusletter

Airbnb in der Schweiz: Was sagt das Mietrecht?

  • Autoren/Autorinnen: Dominique Jud / Isabelle Steiger
  • Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Miet- und Pachtrecht
  • Zitiervorschlag: Dominique Jud / Isabelle Steiger, Airbnb in der Schweiz: Was sagt das Mietrecht?, in: Jusletter 30. Juni 2014
In der heutigen Zeit besteht ein gesteigertes Bedürfnis nach individuellen Reiseunterkünften, welche idealerweise mit einer persönlichen Beziehung zu lokalen Personen verbunden sind. Airbnb stillt dieses Bedürfnis und erfreut sich seit seiner Gründung eines steten Zuwachses. Vor dem Hintergrund steigender Mietpreise kann Airbnb überdies übermässigen finanziellen Belastungen auf Mieterseite entgegenwirken. Der Beitrag zeigt auf, dass das Überlassen von Wohnraum über Airbnb in der Schweiz aus Sicht des Mietrechts unter Berücksichtigung gewisser Regeln zulässig ist.

Inhaltsverzeichnis

  • A. Airbnb – Die Antwort auf das Phänomen «Social Travel»
  • 1. Einleitung
  • 2. Wie Airbnb funktioniert
  • B. Qualifikation unter Schweizer Recht
  • 1. Anwendbarkeit der Bestimmungen über die Hotellerie
  • 2. Die Kurtaxe
  • 3. Die Anwendbarkeit von mietrechtlichen Bestimmungen
  • C. Airbnb als Untermiete
  • 1. Das Mietrecht als Teil der Sozialschutzgesetzgebung
  • 2. Die Untermiete im Sinne von Art. 262 OR
  • 3. Zuordnung der Überlassung von Wohnraum über Airbnb
  • D. Was der Airbnb-Gastgeber beachten muss
  • 1. Die Zustimmung des Vermieters
  • 2. Die möglichen Verweigerungsgründe gemäss Art. 262 Abs. 2 OR
  • a) Nichtbekanntgabe der Untermietbedingungen
  • b) Missbräuchlichkeit der Untermietbedingungen
  • c) Wesentliche Nachteile für den Vermieter
  • 3. Vorgehen bei unberechtigter Zustimmungsverweigerung
  • E. Wenn keine Zustimmung des Vermieters vorliegt
  • 1. Allgemeines
  • 2. Fragestellung mit Bezug auf Airbnb
  • a) Untervermietung ohne Zustimmung und Kenntnis des Vermieters
  • b) Verweigerte Zustimmung
  • c) Stillschweigen des Vermieters
  • 3. Form der Kündigung
  • 4. Handlungsmöglichkeiten des Mieters
  • a) Anfechtung der Kündigung
  • b) Erstreckung
  • F. Haftungsfragen
  • G. Schlusswort

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