Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum FIDLEG und zum FINIG
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) eröffnet. Das FIDLEG regelt die Voraussetzungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen und das Anbieten von Finanzinstrumenten. Das FINIG sieht eine differenzierte Aufsichtsregelung für Finanzinstitute vor. Die Vernehmlassung dauert bis 17. Oktober 2014.
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