Jusletter

Kontaktbar muss Mehrwertsteuern für Sexdienstleistungen nachzahlen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kontaktbar muss Mehrwertsteuern für Sexdienstleistungen nachzahlen, in: Jusletter 30. Juni 2014
BGer – Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat anhand verkaufter Cüpli und eingekaufter Kondome geschätzt, wie viele sexuelle Dienstleistungen in einem Thurgauer Etablissement erbracht worden sind. Das Bundesgericht hat die Berechnungsmethode nun abgesegnet. (Urteile 2C_1077/2012 und 2C_1078/2012)

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