Elemente und Perspektiven des schweizerischen Religionsverfassungsrechts
Die Ordnung des Verhältnisses von «Kirche und Staat» in den schweizerischen Kantonen ist stark historisch geprägt. Spuren der Geschichte finden sich noch im aktuellen Recht, sind aber heute geltungszeitlich und im Einklang mit den Grundrechten auszulegen. Differenzierungen bleiben zulässig, bedürfen aber stets einer sachlichen Begründung. Auch eine öffentlich-rechtlich anerkannte Religionsgemeinschaft ist heute nicht mehr als staatliche Anstalt oder Körperschaft zu sehen. In dieser modernen Sicht erscheint das geltende Religionsverfassungsrecht der Kantone für das Verhältnis zu «fremden» Religionen wie etwa dem Islam gut gerüstet.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Historische Prägungen
- 2. Aktualisiertes Verständnis
- 3. Behandlung «fremder» Religionen
- 4. Neue Anerkennungsformen
- 5. Perspektiven der Zukunft
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare