Jusletter

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Familienrecht

  • Autor/Autorin: Regina Aebi-Müller
  • Beitragsarten: Kommentierte Rechtsprechungsübersicht
  • Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
  • Zitiervorschlag: Regina Aebi-Müller, Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Familienrecht, in: Jusletter 14. Juli 2014
Die Urteilsübersicht schliesst nahtlos an die Rechtsprechungsübersicht in Jusletter vom 6. Mai 2013 an. Einmal mehr ist es das Ziel, dem familienrechtlichen Praktiker eine rasche Übersicht über die Entwicklungen in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu bieten. Einzelne Urteile werden darüber hinaus auch kritisch beleuchtet. Der Beitrag umfasst die Rechtsprechung von April 2013 bis Ende Mai 2014 (massgeblich ist das Datum der Veröffentlichung im Internet). Erfasst wurden alle in der amtlichen Sammlung der Bundesgerichtsentscheide publizierten bzw. zur Publikation bestimmten Urteile sowie ausgewählte, nur im Internet zugängliche Entscheide zum Familienrecht.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Ehescheidung
  • a) Scheidungsunterhalt
  • aa) Nacheheliche Solidarität bei Erkrankung der Ehefrau
  • bb) Kein hypothetischer Vermögensertrag auf veräussertem Vermögen und Verhältnis zwischen Entschädigung nach Art. 124 ZGB und Scheidungsunterhalt
  • cc) Unterhaltspflicht bei Erreichen des Rentenalters der Gläubigerin und/oder des Schuldners
  • b) Vorsorgeausgleich
  • aa) Zeitablauf zwischen Konvention und Scheidung
  • bb) Angemessene Entschädigung auch ohne Parteiantrag
  • c) Scheidungsverfahren
  • aa) Selbständige Klage nach Rechtshängigkeit der Klage der Gegenpartei als Zustimmung zur Scheidung
  • bb) Entdeckung weiterer Vermögenswerte nach Unterzeichnung der Konvention
  • cc) Kostenverteilung nach Rückzug der Scheidungsklage
  • 2. Allgemeine Ehewirkungen
  • a) Nachweis eines qualifizierten Konkubinats nach knapp drei Jahren
  • b) Abänderung vorsorglicher Massnahmen bei rückwirkender Zusprache einer IV-Rente
  • c) Anspruch nach Art. 165 ZGB bei Gütertrennung
  • d) Zuweisung der Familienwohnung
  • e) Güterrecht
  • aa) Auflösung einer einfachen Gesellschaft
  • bb) Beweis der Ersatzforderung i.S.v. Art. 209 Abs. 3 ZGB; Nennwertgarantie gemäss Art. 206 ZGB bei vorzeitiger Veräusserung
  • cc) Nachweis von Eigenguts-Investitionen: Kein herabgesetztes Beweismass
  • dd) Abweichen von Verkehrswertgutachten aufgrund gerichtlicher Sachkenntnis
  • ee) Folgen unberechtigter Verweigerung der Mitwirkung betr. Barvermögen
  • 3. Kindesrecht
  • a) Neuregelung der Betreuungsanteile
  • b) Kindesunterhalt
  • aa) Volljährigenunterhalt im Scheidungsurteil auch für kleine Kinder
  • bb) Nachträglich anfallende Sozialversicherungsrenten für das Kind; Verhältnis zum Unterhaltsanspruch
  • c) Kindesvertretung: Keine Honorarbemessung nach Pauschale
  • d) Kindesschutz
  • aa) Aktuelles und praktisches Interesse an einer Beschwerde in Zivilsachen
  • bb) Keine Beschwerdelegitimation der finanziell beschwerten Gemeinde
  • cc) Gegen Entscheidungen der KESB nach Art. 315a Abs. 3 Ziff. 2 ZGB ist die Beschwerde in Zivilsachen ausgeschlossen
  • e) Kindesentführung
  • aa) Einhaltung der Frist nach Art. 12 Abs. 1 HKÜ
  • bb) Keine vertiefte Überprüfung der Lebenssituation des Kindes im Rahmen des Rückführungsverfahrens
  • f) Europäisches Sorgerechtsübereinkommen; Ausnahme vom Grundsatz der Vollstreckbarkeit
  • 4. Verwandtenunterstützung, Verfahrensart
  • 5. Erwachsenenschutzrecht
  • a) Beistandschaft für einen nondum conceptus
  • b) «Ähnlicher Schwächezustand» als Grund für eine Beistandschaft
  • c) Subsidiarität und Verhältnismässigkeit behördlicher Massnahmen; Vertretungsbeistandschaft
  • d) Wunsch des Betroffenen betr. Person des Beistandes
  • e) Zwingendes Gutachten bei umfassender Beistandschaft wegen psychischer Störung
  • f) Pflicht Privater zur Amtsübernahme
  • g) Fürsorgerische Unterbringung
  • aa) Anforderungen an das medizinische Gutachten
  • bb) Medizinisches Gutachten bei Überprüfung der Unterbringung
  • cc) Zwingende persönliche Anhörung vor gerichtlicher Beschwerdeinstanz
  • dd) Voraussetzungen einer nach kantonalem Recht vorgesehenen ambulanten Zwangsmassnahme

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